Gerichtsgutachten

Der Gründer und Geschäftsführer, Dipl.-Ing. Egmont Freystedt, wurde und wird persönlich von einer ganzen Reihe verschiedener deutscher Gerichte mit der Begutachtung der unterschiedlichsten Bauschäden und Baumängel beauftragt. Gutachterlich zu klären sind dabei neben dem exakten Umfang der Schäden auch deren Ursache, deren Beseitigungsmöglichkeit sowie die Höhe der dafür anfallenden Kosten. Wesentlich ist schließlich auch die sachverständige Klärung der Verantwortlichkeit.

Ein beauftragendes Gericht, die 1. Zivilkammer des Landgericht Traunstein, bestätigte vor Jahren, das Gutachten des Ingenieurbüro Freystedt sei das beste gerichtlich beauftragte Gutachten, welches die Kammer je erhalten habe. Ähnlich äußerten sich auch beide anwaltlichen Vertreter (der Klage- und der Beklagtenpartei).
Diese gerichtliche Einschätzung spricht für Kompetenz und Erfahrung des gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Zur gerichtlichen Begutachten gehören auch die gerichtlich verfügten selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 485 ff. ZPO (früher gerichtl. Beweissicherungsverfahren).